Die Mitarbeiter des AMD sind in der Zeit vom 14.08. – 25.08.23 im Urlaub.
Ab dem 28.08.2023 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar!

Arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst
Die Mitarbeiter des AMD sind in der Zeit vom 14.08. – 25.08.23 im Urlaub.
Ab dem 28.08.2023 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar!
In den letzten Jahren hat sich der Arbeitsalltag in Deutschland stark verändert. Laut der aktuellen Gallup-Studie führen psychische Belastungen, z.B. am Arbeitsplatz, familiär bedingt oder auch durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie dazu, dass die Job-Zufriedenheit von Arbeitnehmern schwindet (insbesondere bei Kurzarbeit) und die Bindung zum Arbeitgeber leidet – 68% der Arbeitnehmer verspüren lediglich eine geringe emotionale Bindung zum Arbeitgeber.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass je mehr sich der Arbeitgeber um seine Mitarbeiter*innen kümmert, desto höher ist deren Loyalität zum Unternehmen.
Aber nicht nur die Bindung zum Unternehmen leidet – mentale Belastungen und psychischer Stress im Unternehmen einhergehend mit persönlichen Herausforderungen durch paralleles Home-Schooling, Kinderbetreuung, das Fehlen sozialer Kontakte, finanzieller Nöte, Zukunftsängste, Unsicherheit, Auswirkungen der Flutkatastrophe etc. können zu Burnout, psychischen Erkrankungen etc. führen.
ANONYME MITARBEITER*INNEN HOTLINE
Wir garantieren: SAVE – Sicherheit – Anonymität – Vertraulichkeit – Ergebnis
Inhalte:
Konditionen:
Broschüre HELP-MOVE-CHANGE by AMD Kreishandwerkerschaft GmbH als PDF-Download
Unsere anonyme Mitarbeiter*Innen Hotline HELP – MOVE – CHANGE bieten
wir in Kooperation mit Dr. Klein, Jakoby & Partner in Bitburg an.
Grundlegende Regelungen bleiben bestehen – Impfbereitschaft fördern
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis einschließlich 24. November 2021 verlängert.
„Wir brauchen jetzt eine deutliche Steigerung der Impfquote. Die angelaufene vierte Welle kann nur durch mehr Impfungen gebrochen werden. Dazu müssen auch die Betriebe ihre Anstrengungen ausweiten, noch ungeimpfte Beschäftigte zu einer Schutzimpfung zu motivieren. Die Verlängerung der bestehenden und bewährten Schutzmaßnahmen – betriebliche Hygienekonzepte, Kontaktbeschränkungen und regelmäßige Testangebote – verschaffen uns dafür die notwendige Zeit und helfen, Infektionen in den Betrieben vorzubeugen. Die Verlängerung und Ergänzung der Corona-Arbeitsschutzverordnung dient damit ganz wesentlich dem Gesundheitsschutz und ist Teil der Umsetzung der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 10. August 2021.“
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält neu die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren, die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen.
Die Änderungen treten am 10. September 2021 in Kraft.
Tests für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Grundsätzlich gilt, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten lassen sollten. Wo das nicht möglich ist, sollen die Beschäftigten systematisch getestet werden. Angesichts der steigenden Infektionszahlen sei eine zügige Umsetzung der Selbstverpflichtung der Wirtschaft zum Testen in allen Unternehmen in Deutschland notwendig, heißt es im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22. März.
Aufbau einer Testinfrastruktur im Betrieb
Durch die Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite darf nun auch geschultes nichtmedizinisches Personal Schnelltests durchführen.
Der Arbeitsmedizinische Dienst der Kreishandwerkerschaft bietet Schulungen zum Aufbau einer betriebsinternen Teststrategie an.
Inhalt der Schulung:
Ort und Dauer:
Kosten:
60 € je Teilnehmer inkl. Schnell- oder Selbsttest plus MwSt. in den Räumen des AMD
Anmeldung und Terminvereinbarung:
jakoby@amd-kh.de Tel. 06571/9991811
Testen ist ein wichtiger Bestandteil der Pandemiebekämpfung. Neben der individuellen Diagnose für Einzelpersonen geht es in der Pandemie beim Einsatz von PCR-Nachweis und Schnelltests vor allem darum, Infektionsketten möglichst zu unterbrechen, Ausbrüche und die Weiterverbreitung in der Bevölkerung zu verhindern und Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf zu schützen.
Anders als die üblicherweise durchgeführten PCR-Tests suchen Antigentests in Abstrichproben nicht nach dem Erbgut des Virus, sondern nach Molekülen, die charakteristisch für die Viren sind. Ähnlich wie bei einem Schwangerschaftstest wird auf einem Teststreifen angezeigt, ob das gesuchte Molekül gefunden wurde und die Person positiv ist oder nicht.
Der große Vorteil: Das Ergebnis liegt wenige Minuten später vor.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie für sich oder die Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen einen Test benötigen!
Wir begrüßen Sie ganz herzlich auf der neu gestalteten Seite des AMD der Kreishandwerkerschaft GmbH in Wittlich. Auf unserer neuen Homepage erhalten Sie einen guten Überblick über unsere vielfältigen Dienstleistungen für Betriebe & Kommunen.
Im Newsbereich werden wir Sie künftig über aktuelle Neuigkeiten rund um die Arbeitsmedizin, die Arbeitssicherheit und das Gesundheitsmanagement informieren.