HELP-MOVE-CHANGE by AMD Kreishandwerkerschaft GmbH

In den letzten Jahren hat sich der Arbeitsalltag in Deutschland stark verändert. Laut der aktuellen Gallup-Studie führen psychische Belastungen, z.B. am Arbeitsplatz, familiär bedingt oder auch durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie dazu, dass die Job-Zufriedenheit von Arbeitnehmern schwindet (insbesondere bei Kurzarbeit) und die Bindung zum Arbeitgeber leidet – 68% der Arbeitnehmer verspüren lediglich eine geringe emotionale Bindung zum Arbeitgeber.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass je mehr sich der Arbeitgeber um seine Mitarbeiter*innen kümmert, desto höher ist deren Loyalität zum Unternehmen.

Aber nicht nur die Bindung zum Unternehmen leidet – mentale Belastungen und psychischer Stress im Unternehmen einhergehend mit persönlichen Herausforderungen durch paralleles Home-Schooling, Kinderbetreuung, das Fehlen sozialer Kontakte, finanzieller Nöte, Zukunftsängste, Unsicherheit, Auswirkungen der Flutkatastrophe etc. können zu Burnout, psychischen Erkrankungen etc. führen.

ANONYME MITARBEITER*INNEN HOTLINE

Wir garantieren: SAVESicherheit – Anonymität – Vertraulichkeit – Ergebnis

Inhalte:

  • individualisierte Beratung und Coaching bei beruflichen, privaten und sozialen Fragestellungen per Telefon, webbasiert oder im persönlichen Gespräch
  • Unterstützung bei der Wiederherstellung der mentalen Stabilität
  • Kommunikations- und Führungstipps
  • sukzessiver Resilienzaufbau
  • zeitnahe Krisenintervention
  • anstoßen von Reflexionsprozessen
  • Prävention

Konditionen:

  • Preise auf Anfrage
  • monatliche Abrechnung
  • Kündigung zum Quartal
  • halbjährliches anonymisiertes quantitatives Reporting
  • Abstimmung bei weitergehendem Coaching- bzw. Beratungsbedarf

Broschüre HELP-MOVE-CHANGE by AMD Kreishandwerkerschaft GmbH als PDF-Download

Unsere anonyme Mitarbeiter*Innen Hotline HELP – MOVE – CHANGE bieten
wir in Kooperation mit Dr. Klein, Jakoby & Partner in Bitburg an.

Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt

Grundlegende Regelungen bleiben bestehen – Impfbereitschaft fördern

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis einschließlich 24. November 2021 verlängert.

„Wir brauchen jetzt eine deutliche Steigerung der Impfquote. Die angelaufene vierte Welle kann nur durch mehr Impfungen gebrochen werden. Dazu müssen auch die Betriebe ihre Anstrengungen ausweiten, noch ungeimpfte Beschäftigte zu einer Schutzimpfung zu motivieren. Die Verlängerung der bestehenden und bewährten Schutzmaßnahmen – betriebliche Hygienekonzepte, Kontaktbeschränkungen und regelmäßige Testangebote – verschaffen uns dafür die notwendige Zeit und helfen, Infektionen in den Betrieben vorzubeugen. Die Verlängerung und Ergänzung der Corona-Arbeitsschutzverordnung dient damit ganz wesentlich dem Gesundheitsschutz und ist Teil der Umsetzung der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 10. August 2021.“
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält neu die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren, die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen.

Die Änderungen treten am 10. September 2021 in Kraft.

Schulung beim AMD in Wittlich zur rechtssicheren Durchführung von Anti-Gen Schnell- und Selbsttest in Betrieben

Tests für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Grundsätzlich gilt, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten lassen sollten. Wo das nicht möglich ist, sollen die Beschäftigten systematisch getestet werden. Angesichts der steigenden Infektionszahlen sei eine zügige Umsetzung der Selbstverpflichtung der Wirtschaft zum Testen in allen Unternehmen in Deutschland notwendig, heißt es im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22. März.

Aufbau einer Testinfrastruktur im Betrieb

Durch die Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite darf nun auch geschultes nichtmedizinisches Personal Schnelltests durchführen.

Der Arbeitsmedizinische Dienst der Kreishandwerkerschaft bietet Schulungen zum Aufbau einer betriebsinternen Teststrategie an.

Inhalt der Schulung:

  • Eigenschutz
  • Durchführung und Qualitätssicherung der Testung
  • Dokumentation

Ort und Dauer:

  • Seminarraum beim AMD in Wittlich
  • Im Betrieb bei entsprechender Teilnehmerzahl
  • Ca. 1,5 Stunden

Kosten:

60 € je Teilnehmer inkl. Schnell- oder Selbsttest plus MwSt. in den Räumen des AMD

Anmeldung und Terminvereinbarung:

jakoby@amd-kh.de Tel. 06571/9991811

Antigenschnelltest nach telefonischer Terminabsprache

Testen ist ein wichtiger Bestandteil der Pandemiebekämpfung. Neben der individuellen Diagnose für Einzelpersonen geht es in der Pandemie beim Einsatz von PCR-Nachweis und Schnelltests vor allem darum, Infektionsketten möglichst zu unterbrechen, Ausbrüche und die Weiterverbreitung in der Bevölkerung zu verhindern und Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf zu schützen.

Anders als die üblicherweise durchgeführten PCR-Tests suchen Antigentests in Abstrichproben nicht nach dem Erbgut des Virus, sondern nach Molekülen, die charakteristisch für die Viren sind. Ähnlich wie bei einem Schwangerschaftstest wird auf einem Teststreifen angezeigt, ob das gesuchte Molekül gefunden wurde und die Person positiv ist oder nicht.

Der große Vorteil: Das Ergebnis liegt wenige Minuten später vor.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie für sich oder die Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen einen Test benötigen!

Willkommen beim AMD!

Wir begrüßen Sie ganz herzlich auf der neu gestalteten Seite des AMD der Kreishandwerkerschaft GmbH in Wittlich. Auf unserer neuen Homepage erhalten Sie einen guten Überblick über unsere vielfältigen Dienstleistungen für Betriebe & Kommunen.

Im Newsbereich werden wir Sie künftig über aktuelle Neuigkeiten rund um die Arbeitsmedizin, die Arbeitssicherheit und das Gesundheitsmanagement informieren.