Arbeitssicherheit/Arbeitsschutz ist Unternehmerpflicht! 

Unfälle reduzieren, Berufskrankheiten vermeiden und die Risiken am Arbeitsplatz beherrschen! 

Schützen Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter mit einem wirksamen Arbeitsschutzmanagementsystem. Ein Unternehmen führen heißt Verantwortung tragen für Betrieb und Mitarbeiter. Nutzen Sie in Fragen der Arbeitssicherheit die Beratung durch unabhängige Experten. Wir sind als Ansprechpartner für Sie vor Ort.

Was wird vorgeschrieben?

Europaweite Mindestvorschriften sind im Arbeitsschutzgesetz von 1996 festgeschrieben. Es überträgt dem Arbeitgeber zwar die Verantwortung, lässt ihm aber gleichzeitig viel Freiraum für individuelle Arbeitsschutzmaßnahmen bei speziellen betrieblichen Situationen. 

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz von 1973 hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung beraten und unterstützen. Damit soll gewährleistet werden, dass Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung richtig angewandt werden und die ergriffenen Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen. 

Das Leistungsspektrum des Bereiches Technik umfasst die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung.

Was bieten wir:

  • Begehungen Arbeitsplatz- und Betrieb
  • Mitwirkung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Mitwirkung bei der Durchführung von Unterweisungen
  • Sicherheitstechnische Überprüfung von Anlagen
  • Beratung Arbeitgeber/Arbeitnehmer zu Themen des Arbeitsschutzes im Betrieb
  • Beratung zu persönlicher Schutzausrüstung
  • Beratung Brandschutz
  • Beratung Explosionsschutz
  • Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und Arbeitsgeräten
  • Hilfestellung bei der Erstellung der Dokumentation