Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz einschließlich der Festlegung erforderlicher Schutzmaßnahmen. Sie ist das zentrale Instrument im Arbeitsschutz und der Schlüssel zur Verringerung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen.
Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung gewinnen der Arbeitgeber wichtige Informationen über
- Gefährdungen und Belastungen an Arbeitsplätzen,
- notwendige technische und organisatorische Schutzmaßnahmen,
- den erforderlichen Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen,
- Inhalte für Unterweisungen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Führungsinstrument für Verantwortliche und trägt dazu bei, Wirtschaftlichkeit, Wettbewerbsfähigkeit und das Unternehmensimage durch verantwortliches Handeln zu verbessern.
Die Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist rechtlich verankert
- im Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6)
- der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“
Eine ganze Reihe von Gesetzen regeln den Arbeitsschutz für Beschäftigte in Unternehmen und auf Baustelle.
Wo erfolgt die Baustellengefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilungen erfolgt immer am jeweiligen Einsatzort. Das bedeutet, Gewerke, die ihre Tätigkeiten nicht ortsgebunden an einem festen Standort ausüben – beispielsweise Industriefertigungsbetriebe – müssen die Gefährdungsbeurteilungen vor Ort, also am jeweiligen Einsatzort erarbeiten und Maßnahmen zur Arbeitssicherheit umsetzen.
Überlassen Sie uns das Feld – Wir kennen uns aus!
Die AMD KH GmbH unterstützt Sie bei Durchführung aller gesetzlichen Anforderungen.