Die Arbeitsmedizin befasst sich mit den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Krankheiten andererseits (WHO). 

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeitsmedizin bildet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG). 

Die Ziele der Arbeitsmedizin liegen in der Förderung und Aufrechterhaltung des geistigen, sozialen und körperlichen Wohlbefinden des Arbeitnehmers in seinem Beruf, der Zuführung des einzelnen Arbeitnehmers zu einer Beschäftigung, die seinen geistigen und körperlichen Fähigkeiten entspricht, dem Schutz des Arbeitnehmers vor gesundheitlichen Gefahren durch seine Tätigkeit und der möglichst frühzeitigen Erkennung und sachkundigen Beratung berufsbedingter Erkrankungen, um diese einer fachgerechten Behandlung zuzuführen. 

Die rechtliche Verantwortung für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz liegt beim Arbeitgeber, der bei der Erfüllung dieser Aufgabe sowohl berufsgenossenschaftliche als auch staatliche Vorschriften zu beachten hat. 

So bewegen sich die Durchführung, die Organisation und die Verantwortlichkeit für arbeitsmedizinische Vorsorge in einer Wechselbeziehung zwischen Unternehmer, Arzt, Berufsgenossenschaft, Mitarbeiter und staatlichen Stellen.